Vorstand im Sinne von § 26 BGB (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) ist der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Beide sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist Dritten gegenüber dahingehend beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte zur Anmietung, den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die Zustimmung der Mitgliederversammlung und die schriftliche Zustimmung des Vorstandes des Hausbauvereins Unitas e.V. erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erik Warttmann
Leipzig
Vorstand
Tomislav Lucic
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.07.1958 in Neufassung vom 02.06.2012.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.02.1959
Satzung: Band 1 AG Heidelberg Bl. 405 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.