Handelsregister · VR 1693

Registerinformationen

Verein Grävenwiesbacher Gewerbebetreibender (VGG) · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein Grävenwiesbacher Gewerbebetreibender (VGG)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Grävenwiesbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1693
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
17.04.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Grünewald

Grävenwiesbach

Vorstand

Stephan Lohnstein

Grävenwiesbach

Vorstand

Christine Wick

Grävenwiesbach

Vorstand

Roland Seel

Grävenwiesbach

Vorstand

Sven Engelhaupt

Grävenwiesbach

Vorstand

Rudolf Tillig

Grävenwiesbach

Vorstand

Christoph Knörr

Grävenwiesbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Pressesprecher, dem Kassenwart, dem Schriftführer und mindestens zwei Beiräten.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.12.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 16 ff. d. A.
  • Beschluss Blatt 7 Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 8 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 16 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 24 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 29 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 35 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 41 Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 46 und 49 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 47 und 50 Sonderband II

Satzung

  • Satzung vom 02.08.2001 zuletzt geändert am 12.11.2001

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.