Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Kastaun
Weimar
Vorstand
Philipp Bösherz
Weimar
Vorstand
Sonja Kastaun
Weimar
Vorstand
Nadja Hinkel
Wohratal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.02.1948 zuletzt geändert am 14.12.1992
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2004 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Beginn der Mitgliedschaft), 7 (Ende der Mitgliedschaft), 8 (Ausschluß), 11 (Tätigkeit des Vorstands; gesetzliche Vertretung), 14 (Durchführung der Mitgliederversammlung) und § 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2005 hat die Änderung des § 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Versammlung der Vorstandsmitglieder vom 28.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 18 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 6 (Beginn der Mitgliedschaft), 7 (Ende der Mitgliedschaft) sowie 9 (Beiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins sowie die allgemeine Vertretungsregelung sind geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.08.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 24 ff
Beschluss Blatt 33 f
Anmeldung Blatt 42, 43
Beschluss Blatt 44 f
Anmeldung Blatt 3 Sonderband
Anmeldung Blatt 6 Sonderband;
Anmeldung Blatt 13 Sonderband;
Beschluss Blatt 18 f. Sonderband;
Anmeldung Blatt 21 Sonderband
Anmeldung Blatt 27 ff Sonderband
Fall 10
Anmeldung Blatt 36 ff Sonderband
Beschluss Blatt 38 ff Sonderband
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Anmeldung Blatt 59 ff Sonderband
Fall 15
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus höchstens 5 Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats für: - den Wirtschaftsplan - außerplanmäßige Geschäfte, die in Summe pro Geschäftsjahr 50.000 Euro übersteigen, bei wiederkehrenden Leistungen berechnet für die Frist bis zur möglichen Vertragsbeendigung - Abschluss von Kooperationsverträgen - Grundstücksgeschäfte - den Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Vorstandes und deren Angehörigen
Fall 16
Satzung Blatt 84 - 89 Sonderband
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.