Handelsregister · VR 643

Chronologischer Auszug

Verein für Volkstanz- und Brauchtumspflege Schwanfeld e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Volkstanz- und Brauchtumspflege Schwanfeld e.V.

b)
Schwanfeld
a)
Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein einzeln;
Kassier und Schriftführer vertreten den Verein
gemeinsam oder je mit einem der beiden Vorsitzenden.

Bei Rechtsgeschäften über DEM 500,00 bis DEM
2.000,00 müssen mindestens 3 Mitglieder des Vorstands
gemeinsam handeln. Bei Rechtsgeschäften über DEM
2.000,00 und bei Grundstücksgeschäften ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Nach erfolgter Zustimmung sind die beiden Vorsitzenden
berechtigt, den Verein alleine zu vertreten, § 15 der
Satzung.

b)
stv. Vorsitzende:
Blaschko, Margarete, Floristin, Schwanfeld
1. Vorsitzende:
Popp, Helene, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
1. Schriftführerin:
Stiller, Gabriele, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
1. Kassiererin:
Jonas, Eva-Maria, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 18.02.1991 zuletzt geändert am 29.05.1992
a)
06.05.2003
Baier

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.01.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 61 ff So.
2a)
Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein einzeln;
Kassier und Schriftführer vertreten den Verein
gemeinsam oder je mit einem der beiden Vorsitzenden.

Bei Rechtsgeschäften über 500 Euro bis 2000 Euro
müssen mindestens 3 Mitglieder des Vorstands
gemeinsam handeln. Bei Rechtsgeschäften über 2000
Euro und bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich. Nach erfolgter
Zustimmung sind die beiden Vorsitzenden berechtigt,
den Verein alleine zu vertreten, § 15der Satzung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz und Name des
Vereins), 13 (Vorstand), 21 (Beschlussfähigkeit, Einladung), 24 (Wahlen) der Satzung
beschlossen.
a)
17.07.2007
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 122 ff SB;
3a)
Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Blaschko, Margarete, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Liquidator:
Popp, Helene, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Liquidator:
Stiller, Gabriele, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Liquidator:
Jonas, Eva-Maria, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.11.2023 aufgelöst.
a)
05.01.2024
Mayr

b)
Protokoll Bl. 138 f SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.