Handelsregister · VR 643
Chronologischer Auszug
Verein für Volkstanz- und Brauchtumspflege Schwanfeld e.V. · Amtsgericht Schweinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Volkstanz- und Brauchtumspflege Schwanfeld e.V. b) Schwanfeld | a) Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein einzeln; Kassier und Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam oder je mit einem der beiden Vorsitzenden. Bei Rechtsgeschäften über DEM 500,00 bis DEM 2.000,00 müssen mindestens 3 Mitglieder des Vorstands gemeinsam handeln. Bei Rechtsgeschäften über DEM 2.000,00 und bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Nach erfolgter Zustimmung sind die beiden Vorsitzenden berechtigt, den Verein alleine zu vertreten, § 15 der Satzung. b) stv. Vorsitzende: Blaschko, Margarete, Floristin, Schwanfeld 1. Vorsitzende: Popp, Helene, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX 1. Schriftführerin: Stiller, Gabriele, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX 1. Kassiererin: Jonas, Eva-Maria, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 18.02.1991 zuletzt geändert am 29.05.1992 | a) 06.05.2003 Baier b) Tag der ersten Eintragung: 28.01.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 61 ff So. |
| 2 | a) Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein einzeln; Kassier und Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam oder je mit einem der beiden Vorsitzenden. Bei Rechtsgeschäften über 500 Euro bis 2000 Euro müssen mindestens 3 Mitglieder des Vorstands gemeinsam handeln. Bei Rechtsgeschäften über 2000 Euro und bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Nach erfolgter Zustimmung sind die beiden Vorsitzenden berechtigt, den Verein alleine zu vertreten, § 15der Satzung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz und Name des Vereins), 13 (Vorstand), 21 (Beschlussfähigkeit, Einladung), 24 (Wahlen) der Satzung beschlossen. | a) 17.07.2007 Biertempfel b) Protokoll Bl. 122 ff SB; | |
| 3 | a) Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. b) Geändert, nun: Liquidator: Blaschko, Margarete, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Liquidator: Popp, Helene, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Liquidator: Stiller, Gabriele, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Liquidator: Jonas, Eva-Maria, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.11.2023 aufgelöst. | a) 05.01.2024 Mayr b) Protokoll Bl. 138 f SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.