Handelsregister · VR 420372

Chronologischer Auszug

Verein für Vogelfreunde Ketsch e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Vogelfreunde Ketsch e.V.

b)
Ketsch
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden vertreten.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass er über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der
Mitgliederversammlung verfügen darf. Für
Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein
vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1000,--
DM im Einzelfall verpflichten, ist die Zustimmung und
Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitgliedes
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Feldner, Günter, techn. Angestellter, Ketsch
2. Vorsitzender:
Gund, Wolfgang, selbständiger Orthopädiemechaniker-
Meister, Ketsch
a)
Verein
Satzung vom 17.01.1986
a)
03.09.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.10.1986
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Bestellt als
Liquidator:
Feldner, Günter, Ketsch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Henn, Bruno, Ketsch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Feldner, Günter, techn. Angestellter, Ketsch
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gund, Wolfgang, selbständiger Orthopädiemechaniker-
Meister, Ketsch
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
07.01.2020
Lamadé

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.