Handelsregister · VR 8376

Chronologischer Auszug

Verein für Verkehrssicherheitstraining zur Schulung von Kraftfahrern (VVK) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Verkehrssicherheitstraining zur Schulung
von Kraftfahr-Anhängern (VVK)

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 30.000,00 DM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Thielebeule, Helmuth, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Horn, Friedhelm, Berlin

Schatzmeister:

3.
Hartlep, Rainer, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 07.08.1985 mit Änderung vom 29.01.1985
a)
18.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl. 5-13
Beschluss Bl.
17-19,24-26

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen
berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Verein für Verkehrssicherheitstraining zur Schulung
von Kraftfahr-Anfängern (VVK)
a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4a) betreffend die Satzungsänderung vom 29.01.1985 ist
von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Die Satzung wurde am 05.11.1985 und am
29.01.1986 geändert.
a)
22.01.2008
Herrmann
3a)
Verein für Verkehrssicherheitstraining zur Schulung
von Kraftfahrern (VVK)
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung berechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen
von mehr als 16.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des gesamten Vorstandes.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Horn, Friedhelm

Nicht mehr Schatzmeister:

3. Hartlep, Rainer
Schatzmeister:

4.
Geucke, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Ludwigsfelde

Stellvertreterin:

5.
Hirthe, Halka, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
08.12.2015
Dambietz
b)
Satzung Bl.
42-46
Beschluss Bl.
38-40

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.