Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzende/n, dem/der Geschäftsführer/in, der/die Schatzmeister/in und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandmitglied verteten den Verein gemeinsam. Ist der 1. Vorsitzende/die 1. Vorsitzende verhindert verhindert, vertreten 2 Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Geschäfte mit einer Verpflichtung des Vereins von über 3.000,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes. Wenn die Ausgaben im Geschäftsjahr insgesamt 20.000,00 Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benita Weiß
Brüggen
Vorstand
Frank Rainer Nasarzewski
Brüggen
Vorstand
Nils Drephal
Niederkrüchten
Vorstand
Martin Paschmanns
Brüggen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.01.1966 zuletzt geändert am 04.04.2008
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Beiträge), § 11 (Vorstand), § 13 (Abteilungen) und § 18 (Ordnungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 07.09.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 180 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 17.02.2009.
Anm. Bl. 284 d.A.
Anmeldung Blatt 301 ff. der Akten
Anm. Bl. 1 Sdb.
Anm. Bl. 11 Sdb., Satzung Bl. 41ff Sdb.
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