Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB, wobei beide alleinvertretungsberechtigt sind. Der Verein kann einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Der Wirkungskreis des besonderen Vertreters ist die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte. Er ist insoweit alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Wind
Heidelberg
Vorstand
Peter Kruse
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 21.04.1986
Satzung
Satzung vom 20.11.1984 und 20.07.1985 mit Änderung vom 09.02.1988.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.