Verein für sozialpädagogische und lerntherapeutische Hilfen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Vechta
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 110210
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
06.08.2024
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mike Landwehr
Lohne
Vorstand
Benjamin Blömer
Dinklage
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, als über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken und die Aufnahme von Darlehen ab 25.000,00 EUR die Mitgliederversammlung entscheidet.
Satzung Blatt 143 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 444 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Satzung Blatt 18 ff. Band II der Akten
Beschluss Blatt 2, 3 Band II der Akten
Satzung Blatt 39 ff. Band II der Akten
Beschluss Blatt 50 ff. Band II der Akten
Satzung
Satzung vom 07.06.1982 zuletzt neu gefasst am 24.06.1999
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszwecke), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Vorstand), § 6 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Beurkundung von Beschlüssen) beschlossen.
Der Gesamtvorstand hat am 23.11.2009 die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz sowie Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck) und § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.