Handelsregister · VR 19661

Chronologischer Auszug

Verein für soziales und kulturelles Lernen an der Schule "SoLe" e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für soziales und kulturelles Lernen an der
Schule "SoLe" e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem
Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte)
sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits und Ausgaben von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Jürs, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:

2.
Dr. Küppers, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
3.
Dr. Schulze, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

4.
Carabatakis, Doris, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 29.11.1999
a)
27.09.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl. 5-12

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem
Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits und Investitionen von mehr als 3600 €
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.

b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:

1. Jürs, Axel

Änderung zu Nr. 3:
erster Vorsitzender:

Dr. Schultze, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

5.
Albertini, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 14 (Beschränkung
der Vertretungsmacht) beschlossen.
Ferner wurde die Zählweise der Paragraphen nach
§ 18 (Beschlussfähigkeit) berichtigt, wodurch sich
die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend ändert.
a)
07.05.2007
Loest
b)
Beschluss Bl.
63-69, 76

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.