Handelsregister · VR 19661
Chronologischer Auszug
Verein für soziales und kulturelles Lernen an der Schule "SoLe" e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für soziales und kulturelles Lernen an der Schule "SoLe" e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits und Ausgaben von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) erster Vorsitzender: 1. Jürs, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 2. Dr. Küppers, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 3. Dr. Schulze, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 4. Carabatakis, Doris, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.11.1999 | a) 27.09.2006 Fiedler-Kurowski b) Satzung Bl. 5-12 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits und Investitionen von mehr als 3600 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: 1. Jürs, Axel Änderung zu Nr. 3: erster Vorsitzender: Dr. Schultze, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 5. Albertini, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Beschränkung der Vertretungsmacht) beschlossen. Ferner wurde die Zählweise der Paragraphen nach § 18 (Beschlussfähigkeit) berichtigt, wodurch sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend ändert. | a) 07.05.2007 Loest b) Beschluss Bl. 63-69, 76 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.