Handelsregister · VR 3420
Chronologischer Auszug
Verein für schwerhörige und guthörende Menschen e.V. · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Förderung der Schwerhörigenseelsorge der Evang.- Luth. Kirche in Bayern e.V. b) Nürnberg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Dürschner, Roland, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzender: Schmeling, Volker, Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.08.2000 und wurde zuletzt geändert mit Beschluß vom 13.07.2001. b) Vorstand nach § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. | a) 15.05.2002 Haußner b) Tag der ersten Eintragung: 08.01.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 - 15, 19 ff., 25 ff. So. |
| 2 | a) Verein für evangelisch-lutherische Schwerhörigenseelsorge in Bayern e. V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins wurde geändert. | a) 09.05.2006 Bergler | |
| 3 | a) Verein für schwerhörige und guthörende Menschen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 22.01.2013 Christl b) Protokoll Bl. 61,62 SB; Neue Satzung Bl. 63-66 SB. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2013 hat die Änderung des § 2 Abs. 2-4 (Zweck und Aufgabe) der Satzung beschlossen. | a) 23.04.2013 Christl b) Protokoll Bl. 69-71; 72ff SB; Neue Satzung Bl. 73-79 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.