Verein für Schwarzpulver- und Sportwaffenschießen Solingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilden
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 30940 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
25.11.2024
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer, dem 1. Kassenwart und dem Sportwart. Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam den Verein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans Herbert Henkels
Leichlingen
Vorstand
Dirk Theuring
Düsseldorf
Vorstand
Frank Penningsfeld
Düsseldorf
Vorstand
Frank Rehme
Düsseldorf
Vorstand
Lukas Schecher
Monheim am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 18.01.1978 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.06.2008 in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und § 3 (Mitgliedschaft) geändert. Der Sitz des Vereins ist von Solingen nach Hilden verlegt.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.02.2011 ist die Satzung geändert in § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 7 (Erlöschen der Mitgliedschaft).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 ist die Satzung geändert in den §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins), 2 (Zweck und Aufgabenstellung des Vereines), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr), 10 (Der Vorstand), 11 (Der Vereinsausschuss), 12 (Die Mitgliederversammlung), 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 15 (Sonderbeschlussfassung), 18 (Auflösung des Vereines) und 19 (Versicherung und Haftung).
Freitext
Satzung Blatt I Bisher AG Solingen VR 970
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt III der Akten
Satzung Blatt IV der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.