Handelsregister · VR 156
Chronologischer Auszug
Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting e.V. · Amtsgericht Straubing
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting b) Laberweinting | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassier oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00 DEM belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden, von 500,00 DEM bis zu einer Höhe, die das Barvermögen (Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die die Abteilungskasse bis zu 500,00 DEM belasten, ist der Abteilungsleiter selbst verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig. b) 2. Vorsitzender: Zellner, Jakob, Lehrer, Laberweinting Schriftführer: Roider, Michael, Student, Laberweinting Kassier: Zellmer, Ludwig, Rechtsanwalt, Laberweinting 1. Vorsitzender: Keufl, Josef, Laberweinting, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 28.06.1968 zuletzt geändert am 20.07.1984 | a) 10.02.2004 Zimprich b) Tag der ersten Eintragung: 11.09.1968. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 103 ff. SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Zellner, Jakob, Laberweinting, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2005 Karl | ||
| 3 | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem 1.Kassenwart oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden, von 500,00 EUR bis zu einer Höhe, die das Barvermögen (Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die eine Abteilungskasse bis zu 500,00 EUR belasten, ist der Abteilungsleiter selbst verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist die Zustimmung des Abteilungsvorstandes notwendig. b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Laberer, Christian, Laberweinting, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2010 hat die Änderung des § 3 (Einnahmen, Ausgaben, Verwaltung) der Satzung beschlossen. | a) 10.05.2011 Karl b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 204/206 | |
| 4 | a) Nach Hinzufügung des Zusatzes e.V. nun: Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) und 7 (Auflösung) der Satzung beschlossen. | a) 04.06.2012 Karl b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 219/221. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.