Handelsregister · VR 156

Chronologischer Auszug

Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting e.V. · Amtsgericht Straubing

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting

b)
Laberweinting
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder
durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassier
oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu
Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00
DEM belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden,
von 500,00 DEM bis zu einer Höhe, die das Barvermögen
(Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die die Abteilungskasse bis zu
500,00 DEM belasten, ist der Abteilungsleiter selbst
verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist
die Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig.

b)
2. Vorsitzender:
Zellner, Jakob, Lehrer, Laberweinting
Schriftführer:
Roider, Michael, Student, Laberweinting
Kassier:
Zellmer, Ludwig, Rechtsanwalt, Laberweinting
1. Vorsitzender:
Keufl, Josef, Laberweinting, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.06.1968 zuletzt geändert am 20.07.1984
a)
10.02.2004
Zimprich

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.09.1968.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 103 ff. SB;
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Zellner, Jakob, Laberweinting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2005
Karl
3a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder
durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem
1.Kassenwart oder einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Willenserklärungen, die den Hauptverein bis zu 500,00
EUR belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden,
von 500,00 EUR bis zu einer Höhe, die das Barvermögen
(Bargeld, Bankguthaben) nicht übersteigt, ist die
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Aufnahme von Schulden ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die eine Abteilungskasse bis zu
500,00 EUR belasten, ist der Abteilungsleiter selbst
verantwortlich bzw. seine Zustimmung erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die über diese Höhe hinausgehen, ist
die Zustimmung des Abteilungsvorstandes notwendig.

b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Wellenhofer, Bernhard, Laberweinting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Laberer, Christian, Laberweinting, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2010 hat die Änderung des § 3 (Einnahmen,
Ausgaben, Verwaltung) der Satzung beschlossen.
a)
10.05.2011
Karl

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
204/206
4a)
Nach Hinzufügung des Zusatzes e.V. nun:
Verein für Rasensport (VfR) Laberweinting e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Zweck des Vereins) und 7 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
04.06.2012
Karl

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
219/221.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.