Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsjugendwart und 6 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Bei allen der Vereinsjugend betreffenden Entscheidungen bedarf es der Mitwirkung des Vereinsjugendwartes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Stefan Fischer
Molfsee
274
Reinhard Hess
Bönebüttel
274
Torben Jens John
Neumünster
274
Stefan Lenschau
Neumünster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2006-04-21
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.