Handelsregister · VR 20421

Chronologischer Auszug

Verein für Rasensport 1929 Fehlheim (VfR) e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Rasensport 1929 Fehlheim (VfR)

b)
Bensheim-Fehlheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Landau, Monika, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Güttich, Ulrich, Bensheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.12.1976 zuletzt geändert am 19.03.1999
a)
14.07.2006
Schütz

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.01.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Blatt 121 - 130
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Landau, Monika, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Güttich, Ulrich, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Kissel, Sieglinde, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Rensch, Helmut, Nußloch, *XX.XX.XXXX
a)
05.07.2007
Born

b)
Anmeldung Bl. 152 d.A.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Kissel, Sieglinde, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Landau, Monika, Bensheim, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2009
Born

b)
Fall 3

Anmeldung Blatt 214 der Akte
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Landau, Monika, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Rensch, Helmut, Nußloch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Loew-Albrecht, Robin, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Söhn, Michael, Lautertal, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2010
Geiger

b)
Fall 6
5a)
Verein für Rasensport 1929 Fehlheim (VfR) e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1.
Kassenwart.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2.
Vorsitzende und der 1. Kassenwart vertreten den Verein
gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über
2.000 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der
Verein durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gemeinsam
vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
10.000,00 EUR, bzw. bei Dauerschuldverhältnissen mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR, ist die
Zustimmung durch den Gesamtvorstand erforderlich.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Loew-Albrecht, Robin, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Lotz, Roland, Lorsch, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Kassenwart:
Söhn, Michael, Lautertal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 9 (Geschäftsführernder Vorstand und Gesamtvorstand
sowie Vertretung/Geschäftsführung) beschlossen.
a)
18.08.2014
Bieg

b)
Fall 7

Namenszusatz von Amts wegen
ergänzt.
Satzung Blatt 292-301
6b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lotz, Roland, Lorsch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassenwart:
Söhn, Michael, Lautertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Herges, Björn, Bensheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hechler, Matthias, Bensheim, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2023
Thomasberger

b)
Fall 10
7a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem
bis fünf Vorsitzenden.
Ist ein Vorsitzender bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Vorsitzende bestellt, vertreten zwei Vorsitzende
gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über
2.000,00 EUR vertritt der bestellte vertretungsberechtigte
Vorstand mehrheitlich.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von
unter 2.000,00 EUR, sowie bei
Dauerschuldverhältnissen mit einem
Jahresgeschäftswert unter 2.000,00 EUR wird der Verein
durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, bei nur einem
bestellten Vorstandsmitglied vertritt dies alleine.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über
10.000,00 EUR, sowie bei Dauerschuldverhältnissen mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR ist die
Zustimmung durch alle bestellte geschäftsführende
Vorstandsmitglieder notwendig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.01.2024
Thomasberger

b)
Fall 9

Satzung Blatt 388 - 392
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.