Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften des Beschlusses der Elternversammlung: a) Einstellung pädagogischer Fachkräfte b) Aufnahme und Ausschluss von Kindern und deren Eltern c) Höhe des Unkostenbeitrags für die jeweilige Einrichtung. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Verfügung über Grundstücke bzw. Grundstücksteile oder Vermögenswerte über 10.000,00 DM oder für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 10.000,00 DM verpflichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eva Kopic
Würzburg
Vorstand
Bas Bergervoet
Würzburg
Vorstand
Andreas Passeck
Würzburg
Vorstand
Saskia Homberg
Würzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.02.1988 zuletzt geändert am 29.05.1995
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2003 mit Nachtrag vom 09.11.2003 hat die Änderung des § 7 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der §§ 7 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.09.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 66 So.
Beschluss: Bl. 96,97 (SB)
Beschluss Bl. 256 SB; Satzung Bl. 267 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.