Handelsregister · VR 7044

Chronologischer Auszug

Verein für medizinische Weiterbildung e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für medizinische Weiterbildung e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister,
der zugleich Schriftführer ist.

Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister
(Schriftführer) vertreten gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Fröhlich, Eckhart, Freiberg a. N., *XX.XX.XXXX
Stellv. Vorsitzender:
Dr. Heinz, Wolfgang, Waldenbuch, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister (SF):
Hämmerle, Michael, Burgstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.11.2003
a)
22.08.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.08.2005.
Tag der ersten Eintragung:
19.01.2004
Satzung:
Sonderband
Blatt 3
2b)
Bestellt als
stellv. Vorsitzender:
Dr. med. Schulz, Martin, Ostfildern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzender:
Dr. Heinz, Wolfgang, Waldenbuch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
24.04.2014
Reverts

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 7

Änderungsbeschlüsse:
Sonderband
Blatt 5 und 8
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und § 10 (Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
29.02.2016
Zechendorf

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 14

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.