Handelsregister · VR 15721
Chronologischer Auszug
Verein für Lerntherapie und Dyskalkulie e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Lehrntherapie und Dyskalkulie e.V. b) München | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. b) Vorstand: Dr. med. Schreiner, Anton, Arzt, München Vorstand: von Schwerin, Alexander, Lerntherapeut, München | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.01.1997 zuletzt geändert am 12.03.1997 | a) 21.11.2001 Petz b) Tag der ersten Eintragung: 10.04.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6, 7, 17 So. |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt: Verein für Lerntherapie und Dyskalkulie e.V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam beim Wirtschaftsplan und Finanzbericht, bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen von mehr als fünftausend Euro je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften/Kreditaufnahmen und Erteilung von Bürgschaften, sowie bei Verträgen mit einer Laufzeit länger als ein Jahr. b) Personendaten aktualisiert, nun: Vorstand: von Schwerin, Alexander, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), 7 (Der Vorstand) und 10 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 06.05.2009 Lauktien b) Satzung Bl. 21 SB; Protokoll Bl. 20 SB; |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam bei Verfassung des Wirtschaftsplans und des Finanzberichts, bei Rechtsgeschäften von mehr als fünftausend Euro je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften/Kreditaufnahmen und Erteilung von Bürgschaften, sowie bei Abschluss von Verträgen mit mehr als einem Jahr Laufzeit . | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 09.11.2010 Straßer b) Neue Satzung Bl. 26 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.