Handelsregister · VR 600431 früher Amtsgericht Gummersbach

Registerinformationen

Verein für Leibesübungen 1949 Berghausen-Gimborn e.V. (VfL Berghausen-Gimborn 1949 e.V.) · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein für Leibesübungen 1949 Berghausen-Gimborn e.V. (VfL Berghausen-Gimborn 1949 e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gummersbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 600431 früher Amtsgericht Gummersbach
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
04.08.2023
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jörg Jansen

Gummersbach

Vorstand

Mona Wirth

Köln

Vorstand

Alexander Volker Linden

Gummersbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.02.1950 zuletzt geändert am 10.03.1978
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.09.2013 wurde die Satzung erneut neugefasst; dabei wurde auch die Allgemeine Vertretungsregelung geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaften des Vereins), § 6 (Mitgliedschaft im Verein), § 7 (Mitgliedsbeiträge / Pflichten der Mitglieder), § 8 (Ende der Mitgliedschaft), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11(Vereinsvorstand), § 12 (Erweiteter Vereinsvorstand (EVS), § 14 (Kassenprüfer/-innen) und § 17 (Datenschutz) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.06.1950 Satzung Bl. 41-47 HB Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 431 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 05.11.2009.
  • Beschlüsse Bl. 6-10 und Bl. 21-25 Sdb. letzte Neufassung der Satzung Bl. 26-35 Sdb.
  • Beschluss Bl. 44-63 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 64-75 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.