Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, deren wirtschaftlicher Umfang im Einzelfall den Wert von 10.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung von mindestens vier Vorstandsmitgliedern erforderlich. Bei Rechtsgeschäften, deren wirtschaftlicher Umfang im Einzelfall den Wert von 100.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung der Delegiertenversammlung erforderlich. Bei Grundstücksgeschäften und Kreditaufnahmen, deren wirtschaftlicher Wert im Einzelfall 50.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung der Delegiertenversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Hirsch
Günzburg
Vorstand
Othmar Hagen
Günzburg
Vorstand
Ruth Niemetz
Günzburg
Vorstand
Annette Fiegel-Jensen
Günzburg
Vorstand
Sebastian Imminger
Günzburg
Vorstand
Markus Guckler
Günzburg
Vorstand
Stefan Liepert
Rettenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.06.1907 zuletzt geändert am 26.06.2002
Die Delegiertenversammlung vom 23.06.2009 hat Änderungen in den §§ 3 (Zweck des Vereins), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Haftung), 8 (Beitrag), 15 (Delegiertenversammlung), 16 (Einberufung und Ablauf der Delegiertenversammlung), 17 (Anzahl der Delegierten und deren Wahl durch die Abteilungen) 18 (Der Vorstand), 19 (Vertretung des Vereins), 20 (Vereinsrat und Beirat) und 22 (Die Abteilungen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde die Vertretungsregelung geändert: § 19 (Vertretung des Vereins).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.07.1907. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.