Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter immer der 1.Vorsitzender oder sein Stellvertreter. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, den Abschluss von Pachtverträgen oder die Begründung schuldrechtlicher Verpflichtungen in einer Höhe von mehr als 500,00 Euro zum Gegenstand haben, kann der Verein nur durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils nur gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister vertreten werden. Zur Aufnahme von Darlehn von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimung der Mitgliederversammlung erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Kontokottentkredite. Laufende Verträge dürfen nur bis zum 30.Juni des darauffolgenden Jahres abgeschlossen werden, indem die Amtszeit des amtierenden Vorstandes abläuft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Röblitz
Kerpen
Vorstand
Horst Jansen
Kerpen
Vorstand
Hans-Peter Floß
Kerpen
Vorstand
Rene Martin Brentano
Kerpen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.02.1971 zuletzt geändert am 17.11.2005
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) Absatz 6 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung), § 10 (Beschlussfähigkeit, Abstimmungen, Wahlen) und § 11 (Vorstand) beschlossen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 wurde die Satzung nochmals geändert in § 8 (Mitgliederversammung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.03.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 169 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 17.06.2009. Satzung Bl. 214ff. Sdb.
Beschl. Bl. 240-241 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 242-251 Sdb.
Eintragung lfd. Nr. 2, Spalte 4 von Amts wegen berichtigt.
Beschlüsse Bl. 289-296 Sdb. und Bl. 307-313 Sdb.; Wortlaut der Satzung Bl. 314-323 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.