Willenserklärungen sind wirksam, wenn sie von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes nach § 26 BGB abgegeben werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Rothkamm
Liebenburg
Vorstand
Sascha Höfer
Liebenburg
Vorstand
Tobias Gerler
Liebenburg
Vorstand
Maik Lüneburg
Liebenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Änderungsbeschluss Blatt 126 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2006.
Fall 2
Satzung Blatt 164 ff der Akten
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 11.10.1974
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Mittelverwendung), 7 (Ehrenmitgliedschaft), 12 (Beitrag), 16 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 17 (Geschäftsführender Vorstand) und 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.