Handelsregister · VR 332956

Chronologischer Auszug

Verein für Kultur und Bildung e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Kultur und Bildung e.V.

b)
Heidelberg
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) besteht aus mindestens
drei, höchstens aber sieben Mitgliedern, darunter der
erste Vorsitzende.
Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im
Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich.

b)
Erste Vorsitzende:
Wang, Jing, Berlin, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Zhou, Yiyuan, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Kalmund, Thomas, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Körper, Caroline, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.09.2003 mit Änderung vom 26.03.2004, 28.06.2005, 09.08.2005,
05.05.2009, 02.02.2010.
a)
27.02.2014
Eifler

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.04.2004
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Vormals weiteres Vorstandsmitglied, nunmehr bestellt
als
Liquidator:
Chen, Caroline, geb. Körper, Michelstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erste Vorsitzende:
Wang, Jing, Berlin, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Weiteres Vorstandsmitglied:
Zhou, Yiyuan, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Weiteres Vorstandsmitglied:
Kalmund, Thomas, Dossenheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
11.08.2016
Sorger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.