Handelsregister · VR 41632

Chronologischer Auszug

Verein für Kontemplation e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Kontemplation und Meditation e.V.

b)
Rosenheim
a)
Der Vorsitzende und der stv.Vorsitzende sind je
einzelvertetungsberechtigt.
Für den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, sowie für
Rechtsgechäfte, durch die der Verein mit mehr als DM
10.000,-- verpflichtet wird, ist die Zustimmung der
Aktivmitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzende:
Pauli, Ingeborg, Reischach, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Mallmann, Willi, 08.09.1942, München
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 15.11.1997
a)
13.05.2002
Stellmach

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.01.1998.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 1 So.
2a)
01.01.2006
System

b)
Zuständigkeit geändert zum
1.1.2006 vom Amtsgericht
Rosenheim zum Amtsgericht
Traunstein.
3b)
Ausgeschieden:
Vorsitzende:
Pauli, Ingeborg, Reischach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender:
Mallmann, Willi, 08.09.1942, München

Gewählt:
1. Vorsitzender:
Ehrler, Manfred, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
stellvertretende Vorsitzende:
Schubert, Sabine, Stephanskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2008 hat die Änderung der §§ 8
(Aktivmitgliederversammlung) 11 (Gesamtvorstand) der Satzung beschlossen.
a)
28.05.2008
Zankl

b)
SBBl. 3, 4, HBBl. 7
4a)
Verein für Kontemplation e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Der Vorsitzende und der stv.Vorsitzende sind je
einzelvertetungsberechtigt.
Für den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, sowie für
Rechtsgechäfte, durch die der Verein mit mehr als
5.000,00 EUR verpflichtet wird, ist die Zustimmung der
Aktivmitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2009 hat die Änderung der §§ 1, 2, 3 (Name, Zweck,
Zusammensetzung der Vereinsmitglieder) der Satzung beschlossen.
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
03.02.2010
Ratay

b)
SBBl. 5; HBBl. 9
5b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Ehrler, Manfred, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Erster Vorsitzender:
Sedivy, Jan, Bad Endorf, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2012
Zankl

b)
SBBl. 6, HBBl. 11
6b)
Ausgeschieden:
stellvertretende Vorsitzende:
Schubert, Sabine, Stephanskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Eideloth, Stefan, Hammelburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.02.2022
Gesell

b)
SBBl. 7, HBBl. 13
7b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Sedivy, Jan, Bad Endorf, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vorsitzender:
Eideloth, Stefan, Hammelburg, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Stellvertretende Vorsitzende:
Schneider, Brigitte, Bruckmühl, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2024
Härschel

b)
SBBl. 8, HBBl. 15
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit
beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2025 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck,
Gemeinnützigkeit) und 14 (Beschlussfassung des Gesamtvorstandes) beschlossen.
a)
29.12.2025
Härschel

b)
SBBl. 9/10; HBBl. 19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.