Handelsregister · VR 24706

Chronologischer Auszug

Verein für Kinder- und Jugendkultursozialarbeit `Zirkus Internationale` e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Kinder- und Jugendkultursozialarbeit `Zirkus Internationale` e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Tas, Metin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Thönnißen, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 22.04.2005.
a)
27.09.2006
Waligorski
b)
Satzung Bl. 8-11

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Tas, Metin

Änderung zu Nr. 2:
erste Vorsitzende:
Thönnißen, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweite Vorsitzende:
3.
Peker, Özgül, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Zweckverwirklichung) beschlossen.
a)
07.08.2008
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 31
3b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:
2. Thönnißen, Andrea

Nicht mehr zweite Vorsitzende:
3. Peker, Özgül

erster Vorsitzender:
4.
Burkhardt, Kai Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
5.
Gail, Nöck, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
19.01.2017
Pacholke
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mittelverwendung) beschlossen.
a)
11.05.2022
Röling
b)
Beschluss Bl.
80-81 (66-67)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.