Handelsregister · VR 70679 früher Amtsgericht Heinsberg

Registerinformationen

Verein für Jugendzahnpflege im Kreis Heinsberg e.V. · Amtsgericht Aachen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein für Jugendzahnpflege im Kreis Heinsberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Heinsberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 70679 früher Amtsgericht Heinsberg
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
05.03.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heiko Jansen

Jülich

Vorstand

Sonja Maurer

Wassenberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.10.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Einstellung von Mitarbeitern/innen), § 12 (Finanzierung) und § 13 (Haushaltsplan) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2014 hat die vollständige Neufassung der Satzung, insbesondere in § 1 (Name, Sitz) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins, Allgemeines, Haftung) sowie § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.01.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 679 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 19.08.2009.
  • Satzung Blatt 9-24 der Akten
  • Beschlüsse Bl. 82-90, 127-147 d.A. Satzung Bl. 148-163 d.A.
  • Beschluss Bl. 228-234 d. A. Satzung Bl. 238-246 d. A.
  • Nach Neuwahl:
  • Nach Neuwahl:
  • Beschluss Bl. 5 - 9 d.A. Satzung Bl. 10 - 14 d.A.
  • Nach Neuwahl:

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.