Handelsregister · VR 905
Chronologischer Auszug
Verein für Jugendheime e.V. · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Jugendheime b) Recklinghausen | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: Dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. In den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die Erfüllung der Vereinszwecke (Art. II) gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. b) 1. Vorsitzender: Lübbermann, Ulrich, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 06.09.1966 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.04.2002 geändert. | a) 30.09.2004 Krischik b) Tag der ersten Eintragung: 19.10.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2004. Satzung Blatt 6-12 SB |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Lübbermann, Ulrich, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: 1. Vorsitzender: Becker, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung des Leitbildes - Anhang zur Satzung gemäß Artikel 2 Ziffer 2 der Satzung - beschlossen. | a) 05.09.2005 Bredeck b) Anmeldung Blatt 14 ff. SB; Satzung Blatt 20 bis 29 Sonderband | |
| 3 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: Dem Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. In den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die Erfüllung der Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Geschäftsführers erforderlich. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Becker, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender sondern neu bestellt: Vorsitzender: Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer sondern neu bestellt als: Stellvertretender Vorsitzender: Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Neu bestelllt: Stellvertretende Vorsitzende: Korus, Claudia, Herten, *XX.XX.XXXX Neu bestelllt: Geschäftsführer: Klein, Eckehard, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 9 (Vorstand) und 10 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 20.12.2007 Bredeck b) Anmeldung Blatt 35 ff. SB; Satzung Blatt 43 ff. SB. | |
| 4 | a) Verein für Jugendheime e.V. | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: Dem Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. In den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die Erfüllung der Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds oder des Geschäftsführers und eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: Korus, Claudia, Herten, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Kohn, Karina, Bochum, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § Artikel 2 (Zweck), Artikel 3 (Mitgliedschaft), Artikel 4 (Beendigung der Mitgliederschaft), Artikel 6 (Vereinsvermögen), Artikel 7 (Organe), Artikel 10 (Geschäftsführung) und Artikel 11 (Auflösung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2010 hat ferner beschlossen die Anlage (Leitbild) zu Artikel 2 (Zweck) zu ändern. | a) 25.02.2016 Bredeck b) Anmeldung Blatt 59 ff. SB Satzung Blatt 87 ff. SB |
| 5 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender und nunmehr bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Vorsitzender: Materna, Michael, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2018 Bredeck b) Anmeldung Blatt 97 ff. SB | ||
| 6 | a) Der Vorstand besteht aus: - der/dem Vorsitzenden, - zwei stellvertretende Vorsitzende, - zwei Geschäftsführer/innen. In den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die Erfüllung der Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften der/des Vorsitzenden oder einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden und die einer/eines der beiden Geschäftsführer/innen erforderlich. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Eckehard Heiner, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Geschäftsführerin: Stiel, Maike, Essen, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Geschäftsführer: Klein, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 6 (Vereinsvermögen), 7 (Organe), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Geschäftsführender Vorstand) und 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 27.02.2020 Graf b) Anmeldung Blatt 103 ff . SB Satzung Blatt 127 ff. SB | |
| 7 | a) Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - zwei stellvertretende Vorsitzende, - zwei Geschäftsführer. Der Verein wird durch durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, darunter entweder der Vorsitzende oder einer der Geschäftsführer. Für den Abschluss von schriftlichen Rechtsgeschäften sind die Unterschriften des Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden und eines der Geschäftsführer erforderlich. Im Rahmen der elektronischen Abwicklung von Bankgeschäften mit der Hausbank des Vereins besteht Einzelvertretungsbefugnis. Für folgende Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten, c) Geschäfte, die den vorstehend audfgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vereinsvermögen), § 9 (Vorstand), § 10 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen. | a) 30.09.2021 Bredeck b) Anmeldung Blatt 134 ff. SB. Satzung Blatt 147 ff. SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.