Handelsregister · VR 230311

Chronologischer Auszug

Verein für Hundesport Weilheim an der Teck e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Hundesport Weilheim an der Teck e.V.

b)
Weilheim an der Teck
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen
ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
erster Vorsitzender:
Mayer, Klaus, technischer Angestellter, Dettingen unter
Teck
zweite Vorsitzende:
Munz, Beate, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.03.1990
a)
16.06.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1990
Satzung:
Sonderband
Blatt 6 - 16
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Gremium von bis zu drei Vorstandsmitgliedern. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Brack, Annette, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Mack, Betina, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Codagnone, Brigitte, Weilheim an der Teck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Mayer, Klaus, technischer Angestellter, Dettingen unter
Teck
Nicht mehr
zweite Vorsitzende:
Munz, Beate, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt und dann wieder ausgeschieden als
zweite Vorsitzende:
Ukowitz, Beate, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.09.2023
Weßner

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 50

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.