Handelsregister · VR 3494

Chronologischer Auszug

Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens - Abteilung Münster · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens -
Abteilung Münster

b)
Münster
a)
Der Vereinsdirektor und sein Stellvertreter bilden den
Vorstand. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte über Vereinsvermögen und
verpflichtende Willenserklärungen bedürfen der
Zustimmung des in § 7 Absatz 1 der Satzung
bezeichneten Vereinsorgans und der Schriftform.

b)
Vereinsdirektor:
Prof. Dr. Jakobi, Franz-Josef, Münster, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vereinsdirektorin:
Dr. Isenberg, Gabriele, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.05.1993 zuletzt geändert am 05.05.2001
a)
21.03.2005
David

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.06.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.03.2005.
2a)
Der Vereinsdirektor und sein erster und zweiter
Stellvertreter bilden den Vorstand. Sie sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte über Vereinsvermögen und
verpflichtende Willenserklärungen bedürfen der
Zustimmung des in § 7 Abs.1 der Satzung bezeichneten
Vereinsorgans und der Schriftform.

b)
Gewählt als
zweiter Stellvertreter des Vereinsdirektors:
Prof. Dr. Thamer, Hans-Ulrich, Havixbeck, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 09.03.2004 und 07.03.2006 haben die Änderung der
Satzung in § 2 ( Zweck und Gemeinnützigkeit), § 7 (Vorstand) und § 8 (Vertretung) und die
Einfügung einer Präambel beschlossen.

b)
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 nebst Ergänzungen vom 15.1.2007 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.03.2006 und 22.1.2007
und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des übertragenden
Rechtsträgers vom 07.03.2006 und 16.1.2007 mit dem Historischen Verein zu Münster e.V.
(VR 4542) verschmolzen.
a)
15.05.2007
Hartmann

b)
Verschmelzungsvertrag Bl. 143-
148, 248-252 d.A.
Zustimmungsbeschlüsse Bl.149-
161, 162-173, 263-271 und 272-
278 d.A.
Protokoll der
Mitgliederversammlung vom
09.03.2004 Bl. 186-192 d.A.
Protokoll der
Mitgliederversammlung vom
07.03.2006 Bl. 202-208 d.A.
Satzung (aktuelle Lesehilfe) Bl.
209-212 d.A.
3b)
Nicht mehr
Vereinsdirektor:
Prof. Dr. Jakobi, Franz-Josef, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Stellvertreter des Vereinsdirektors:
Prof. Dr. Thamer, Hans-Ulrich, Havixbeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vereinsdirektorin:
Dr. Black-Veldtrup, Mechthild, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
zweiter stellvertretender Vereinsdirektor:
Prof. Dr. Kintzinger, Martin, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2016
Hartmann
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
26.03.2020
Hartmann

b)
Protokoll Bl.375-378 d.A.
Satzung Bl. 386-389 d.A.
5a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus einer Person
für den Vereinsvorsitz und zwei Personen für die erste
und zweite Stellvertretung.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über Vereinsvermögen und
verpflichtende schriftliche Willenserklärungen bedürfen
der Zustimmung des Vorstandes und der Schriftform.

b)
Nicht mehr
stellvertretende Vereinsdirektorin:
Dr. Isenberg, Gabriele, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
erste Stellvertretung für den Vereinsvorsitz:
Dr. Happ, Sabine, Münster, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Funktionsbezeichnung:
Vereinsvorsitz:
Dr. Black-Veldtrup, Mechthild, Münster, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Funktionsbezeichnung
zweite Stellvertretung für den Vereinsvorsitz:
Prof. Dr. Kintzinger, Martin, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 6
(Kuratorium), 7 (Vorstand) , 8 (Vertretung), 9 (Beirat) und 10 (Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
28.03.2022
Hartmann

b)
Beschluss (14.12.2020) Bl. 400
ff.,
Beschluss (23.08.2021) Bl. 406
ff.,

Satzung (23.08.2021) Bl. 421 ff.
d. A.
6a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus einer Person
für den Vereinsvorsitz und zwei Personen für die erste
und zweite Stellvertretung.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über Vereinsvermögen und
verpflichtende Willenserklärungen bedürfen der
Zustimmung des in § 7 Abs.1 der Satzung bezeichneten
Vereinsorgans und der Schriftform.
a)
28.03.2022
Hartmann

b)
Vertretungsregelung berichtigt
von Amts wegen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.