Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Bei Grundstücksveräußerungen oder Belastungen gleich welcher Art bedarf der Vorstand - bei Grundstücken, die innerhalb des Orts- und Gebietsbereiches einer Geschäftsstelle liegen, der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung der betreffenden Geschäftsstelle; - bei Grundstücken, die nicht im Gebietsbereich einer Geschäftsstelle liegen, der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Delegiertenversammlung nach näherer Maßgabe von § 9 der Satzung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Haupt
Wendelstein
Vorstand
Walter Maisel
Hohenstadt
Vorstand
Anke Meier
Burgthann
Vorstand
Martin Koske
Wolnzach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.10.1957 zuletzt geändert am 13.05.2000
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden sowie dem 1. und dem 2. Stellvertreter.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 158 - 167 So.
Protokoll Bl.38 ff.SB;
Protokoll Bl. 53 ff SB;
Protokoll Bl. 62ff SB;
Protokoll Bl. 73-76 SB;
Satzung Bl. 84/89 SB; Protokoll Bl. 81/83 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.