Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Personen. Diese vertreten gemeinschaftlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser allein. Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie gleichzeitig Tochtergesellschaften des Vereins vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Richter
Ronnenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.05.1902 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Im Zuge der Neufassung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) von Amts wegen berichtigt am 27.09.2006.
Datum der Gründungssatzung (lfd. Nr. 1) von Amts wegen am 24.08.2012 neu eingetragen.
Beschluss Blatt 7 Band II der Akten
Satzung Blatt 67 - 82 Band II der Akten
Beschluss Blatt 88/89 Band II der Akten
Fall 5
Satzung Blatt 82 - 88 Band III der Akten
Beschluss Blatt 42 und 80 Band III der Akten
Fall 6
Beschluss Blatt 100- 102 Band III der Akten
Satzung Blatt 103- 106 Band III der Akten
Satzung
Satzung vom 20.04.1953.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Gegenstand des Vereins), § 3 (Zuordnung zur Kirche; Abs. 2 neu eingefügt, bisheriger Abs. 2 ist jetzt Abs. 3 und der bisherige Abs. 3 wurde gestrichen), § 4 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft im Verein/Mitgliedsbeiträge; u.a. Abs. 3 neu eingefügt, bisherige Abs. 3 bis 6 nunmehr Abs. 4 bis 7), § 8 (Mitgliederversammlung; Abs. 3 neu eingefügt, bisherige Abs. 3 nunmehr Abs. 4), § 10 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 11 (Aufsichtsrat; u.a. Abs. 3 und 4 neu eingefügt, bisherige Abs. 3 bis 5 nunmehr Abs. 5 bis 7), § 14 (Vorstand und seine Aufgaben) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2020 und vom 30.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.