Verein für Deutsche Schäferhunde (SV), Ortsgruppe Hilden
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilden
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 30665 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
02.06.2010
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Roßmann
Düsseldorf
Vorstand
Eduard Heinz
Hilden
Vorstand
Markus Pick
Langenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1998
Die Mitgliederversammlung vom 07. Januar 2007 hat die Änderung der Satzung insgesamt beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.01.2009 ist die Satzung geändert in § 11 (Organe der Ortsgruppe), § 23 (Ämter und Haftung), § 24 (Auflösung der Ortsgruppe) und § 25 (Widerruf der Anerkennung als Ortsgruppe).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2003.
Satzung Blatt I
Satzung Blatt II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt III der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.