Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Satzung Bl.218-237
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.03.2006.
Beschluss Blatt 37 ff der Akten
Beschluss Blatt 73, 74 Band II der Akten
Satzung Blatt 77-81 Band II der Akten
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 06.04.1962 zuletzt geändert am 27.04.1997
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Delegiertenversammlung), § 7 (Vorstand), § 9 (Sparten), § 10 (Kassenprüfer) und § 11 (Ehrenrat) sowie die Einfügung des § 7a (erweiterter Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit), § 6 (Delegiertenversammlung, Hauptversammlung), § 7 (Vorstand), § 7a (erweiterter Vorstand) und in § 9 (Sparten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.