Der Verein wird von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeisam vertreten. Der Vorstand ist bechlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit muß der erste bzw. zweite Vorsitzende binnen 3 Tagen eine zweite Sitzungmit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Klein
Rosenheim
Vorstand
Oliver Bunse
Raubling
Vorstand
Marion Schnorrbusch
München
Vorstand
Paul Jureschek
Rosenheim
Vorstand
Florian Chmela
Rosenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.05.1980 zuletzt geändert am 19.04.1997
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Zweck, Gemeinnützigkeit), 2 (Geschäftsjahr), 10 (Mitgliederversammlung), 16 (Vereinsauflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2020 hat die Änderung der §§ 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 8 (Der Vorstand) und 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 So.
Protokoll Bl. 8 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 9, HBBl. 40
SBBl. 10, HBBl. 41
SBBl. 11, HBBl. 43
SBBl. 12, HBBl. 45
SBBl. 13, HBBl. 51
SBBl. 14, HBBl. 55
SBBl. 15, HBBl. 56
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung hat am 12.03.2005 den Vorstand geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.