Verein für Billardsport Neuwied 1986 e.V. (VfB Neuwied)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neuwied
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 11752
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
23.03.2023
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand gem. § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Geschäftsführer; der 1. Vorsitzende ist alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Schreiner
Koblenz
Vorstand
Bernd Schmorleiz
Kettig
Vorstand
Daniel Ürz
Neuwied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.08.1998
Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 4 (Mitgliedschaft- hier a) Austritt), § 5 (Stimmrecht), § 9 (Mitgliederversammlung -hier Einberufungsintervall, Beschlussfähigkei) § 12 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § § 6 Nr. 6.1 (Zusammensetzung) und 6.4 (Vorstandssitzungen), 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Weitere Satzungsänderungen per Vorstandsbeschluss vom 13.10.2022
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.09.2002 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 1752 getreten. Freigegeben am 12.06.2006.
Berichtigg vAwg, Namensänderung auf MV vom 07.08.1998 beschlossen, bei Übernahme durch AG Neuwied nicht eingetragen
Satzung Bl 151 ff
SAä Bl 179 ff
Satzung Blatt 315 der Akten
Satzung Bl. 453 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2007 hat die Neufassung der Satzung, der Vorstand gem § 7 durch Beschluss die Änderung der Satzung in § 4 (Verlust der Mitgliedschaft-Austritt) und § 7(Der Vorstand- Einladung zur Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.