Handelsregister · VR 11752

Registerinformationen

Verein für Billardsport Neuwied 1986 e.V. (VfB Neuwied) · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein für Billardsport Neuwied 1986 e.V. (VfB Neuwied)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neuwied

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 11752
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
23.03.2023
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christoph Schreiner

Koblenz

Vorstand

Bernd Schmorleiz

Kettig

Vorstand

Daniel Ürz

Neuwied

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.08.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 4 (Mitgliedschaft- hier a) Austritt), § 5 (Stimmrecht), § 9 (Mitgliederversammlung -hier Einberufungsintervall, Beschlussfähigkei) § 12 (Schlussbestimmung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § § 6 Nr. 6.1 (Zusammensetzung) und 6.4 (Vorstandssitzungen), 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Weitere Satzungsänderungen per Vorstandsbeschluss vom 13.10.2022

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.09.2002 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 1752 getreten. Freigegeben am 12.06.2006.
  • Berichtigg vAwg, Namensänderung auf MV vom 07.08.1998 beschlossen, bei Übernahme durch AG Neuwied nicht eingetragen
  • Satzung Bl 151 ff
  • SAä Bl 179 ff
  • Satzung Blatt 315 der Akten
  • Satzung Bl. 453 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2007 hat die Neufassung der Satzung, der Vorstand gem § 7 durch Beschluss die Änderung der Satzung in § 4 (Verlust der Mitgliedschaft-Austritt) und § 7(Der Vorstand- Einladung zur Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.