Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Hauptkassier. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Einzelfall können der erste Vorsitzende und sein Stellvertreter bis zu 1.000 EUR, die Vorstandschaft bis zu 5.000 EUR, der Ausschuss bis zu 30.000 EUR verfügen. Ausgenommen hiervon sind jeweils genehmigungspflichtige Maßnahmen, z.B. Baumaßnahmen und Grundstücksgeschäfte. Über alle genehmigungspflichtigen Maßnahmen und Grundstücksgeschäfte, sowie über darüber hinausgehende Angelegenheiten, entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Ernst Benz
Wildberg
Vorstand
Jan Peter Brenner
Wildberg
Vorstand
Sebastian Reppe
Gäufelden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.12.1954 mit Änderung; zuletzt geändert am 31.01.2009.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1955
Satzung: Sonderband Blatt 62, 101
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