Handelsregister · VR 6217

Registerinformationen

Verein für Behindertensport Bonn Rhein-Sieg (VfB) e.V. · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verein für Behindertensport Bonn Rhein-Sieg (VfB) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 6217
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
21.03.2024
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Frank Larsen

Köln

Vorstand

Barbara Lammsfuß

Bonn

Vorstand

Jürgen Kindgen

Opperzau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 06.03.1991 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.1999 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § § 1 (Name und Sitz des Vereins); 2 (Zweck des Vereins); 3 (Mildtätigkeit, Gemeinnützigkeit); 6 (Mitgliedsbeiträge); 9 (Mitgliederversammlung); 10 (Protokollierung); 11 (Geschäftsführender Vorstand); 12 (Erweiterter Vorstand) und 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 (geschäftsführender Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.10.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.02.2005.
  • Satzung Blatt 94 der Akten
  • Beschluss Blatt 173-177 der Akten
  • Satzung Blatt 178 der Akten
  • Beschluss Blatt 222 der Akten
  • Satzung Blatt 234 der Akten
  • Beschluss Blatt 261-263 der Akten
  • Satzung Blatt 265 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.