Handelsregister · VR 430497
Historischer Auszug
Verein für Baggamon-Freunde in Freudenstadt und Umgebung e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Freudenstadt
Vereinsregister
|
y
Bit
rip?
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
Rechtsverhältnisse
Vorstand
Liquidatoren
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
1
3
4
5_
1
a)
Verein
für
Baggamon-
|
Orhan
Tomurcuk,
Arbeiter,
Freudenstadt
Die
Satzung
ist
errichtet
am
3.
Dezember
1995.
a)
18.
januar
:
Freunde
in
Freuden-
1.
Vorsitzender
|
1996
stadt
und
Umgebung
:
Mehmet
Mutlugöz,
Arbeiter,
Freudenstadt
'iDer
Verein
wird
von
dem
1.
Vorsitzenden
und
dem
2.
Vor-
e.V.
|
2.
Vorsitzender
:sitzenden
vertreten,
diese
sind
jeweils
einzelver-
i
:tretungsberechtigt.
|
-
Schulz
-
b)
Freudenstadt
|
'b)
Satzung
M
Bl.
4/10
i
i
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
|
B
j
|
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
i
.
!
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Freudenstadt
wurde
die
Kennziffer
43
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
5.88)
.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Freudenstadt
Vereinsregister
nn
*
Rückseite
von
Blatt
..7...
I
|
5
[?%s
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
vR
497
Eintra-
b)
Sitz.
.
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
gung
des
Vereins
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem.
..................
ten
Blatt
a
BPRaen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.