Handelsregister · VR 4958

Chronologischer Auszug

Verein für Badminton 1971 (Abkürzung VfB 71) · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Badminton 1971 (Abkürzung VfB 71)

b)
Düsseldorf
a)
Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2.
Vorsitzende, vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der
Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu
werden. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den
Verein nicht mit mehr als 250,- DM belasten, ist der 1.
Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende,
selbständig befugt. Bei Abschluß von Rechtsgeschäften,
den den Verein mit mehr als 250,- DM belasten, bedarf
es der Zustimmung des Vorstandes. Für
Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der Mitgleiderversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Schleifstein, Heinrich, Student, Düsseldorf
2. Vorsitzender:
Dannenberg, Michael, Student, Düsseldorf
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.02.1971 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 07.07.1997 geändert.
a)
23.09.2004
Teuerkauf

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.10.1971
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.09.2004.
Satzung Blatt I der Akten

Beschluss Blatt II der Akten
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss
von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als
300,00 EUR belasten, ist der 1. Vorsitzende, bei seiner
Verhinderung der 2. Vorsitzende, selbständig befugt. Bei
Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit
mehr als 300,00 EUR belasten, bedarf es der
Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücksgeschäfte
und Dienstverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Ausgeschieden sind:
1. Vorsitzender:
Schleifstein, Heinrich, Student, Düsseldorf
2. Vorsitzender:
Dannenberg, Michael, Student, Düsseldorf

Neu gewählt wurden:
1. Vorsitzender:
Sinzel, Martin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Dieter, Zwick, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.12.2021 ist die Satzung geändert in
den §§ 8 (Der Vorstand) und 9 (Die Mitgliederversammlung).
a)
15.03.2022
Peetz

b)
Satzung Blatt III der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.