Handelsregister · VR 4958
Chronologischer Auszug
Verein für Badminton 1971 (Abkürzung VfB 71) · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Badminton 1971 (Abkürzung VfB 71) b) Düsseldorf | a) Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 250,- DM belasten, ist der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, selbständig befugt. Bei Abschluß von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als 250,- DM belasten, bedarf es der Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgleiderversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Schleifstein, Heinrich, Student, Düsseldorf 2. Vorsitzender: Dannenberg, Michael, Student, Düsseldorf | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 15.02.1971 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.07.1997 geändert. | a) 23.09.2004 Teuerkauf b) Tag der ersten Eintragung: 20.10.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2004. Satzung Blatt I der Akten Beschluss Blatt II der Akten |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 300,00 EUR belasten, ist der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, selbständig befugt. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als 300,00 EUR belasten, bedarf es der Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücksgeschäfte und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Ausgeschieden sind: 1. Vorsitzender: Schleifstein, Heinrich, Student, Düsseldorf 2. Vorsitzender: Dannenberg, Michael, Student, Düsseldorf Neu gewählt wurden: 1. Vorsitzender: Sinzel, Martin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Dieter, Zwick, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.12.2021 ist die Satzung geändert in den §§ 8 (Der Vorstand) und 9 (Die Mitgliederversammlung). | a) 15.03.2022 Peetz b) Satzung Blatt III der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.