Verein für ambulante Krankenpflege in Schweinfurt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schweinfurt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1
Gericht
Amtsgericht Schweinfurt
Letzte Eintragung
03.04.2025
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorgangen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband für die Stadt und dem Landkreis Schweinfurt e.V. zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Zusage der zukünftigen Ausreichung von Sachmitteln und/oder finanziellen Zuwendungen, die für mehr als drei Kalenderjahre gegeben wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Huttner
Schweinfurt
Vorstand
Jutta Rüger
Grafenrheinfeld
Vorstand
Arnold Conrad
Schweinfurt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.03.1912 zuletzt geändert am 13.06.1984
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 7 (Der Vorstand), 10 (Gesetzliche Vertretung) und 14 (Genehmigungspflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 13 (Geschäftsführung) und 17 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2023 mit Nachträgen vom 11.01.2024 und vom 19.02.2025 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Wesen und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mittel des Vereins), 5 (Mitgliedschaft), 11 (Die Mitgliederversammlung), 14 (Genehmigungspflicht) und 17 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.04.1912. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 138 ff So.
Protokoll Bl. 154 ff SB;
Protokolle Bl. 175 ff SB; Neue Satzung Bl. 167 ff SB.