Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Kulturdezernet der Stadt Willich. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Anton Dieker
Willich
Vorstand
Birgit Fliege
Willich
Vorstand
Sabine Mroch
Willich
Vorstand
Sarah Bünstorf
Willich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1983 zuletzt geändert am 21.03.1996
Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2010 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insbesondere in den §§ 3 und 4 (Vereinszweck), 12 (Vorstand), 14 (Geschäftsführervollmacht) und 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 15.03.2023 und 08.07.2023 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und 12 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 24.01.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Bl. 95 ff. Hbd.
Anm. Bl. 110 ff. d.A.
Anm. Bl. 32 Sbd.
Anm. Bl. 44 Sbd.,
Anm. Bl. 60 ff. Sbd.,
Anm. Bl. 81 ff. Sbd.
Anm. Bl. 92 ff Sbd.,
Anm. Bl. 128 ff. Sbd.,
aktuelle Satzung Bl. 142 ff. Sbd.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.