Handelsregister · VR 252 EU

Chronologischer Auszug

Verein ehemaliger Schüler der Milchwirtschaftlichen Lehranstalten Kiel und Malente e.V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein ehemaliger Schüler der Milchwirtschaftlichen
Lehranstalten Kiel und Malente e.V.

b)
Malente-Gremsmühlen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Kastka, Lutz, *XX.XX.XXXX, Witzwort
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 06.10.1961
geändert durch Beschlüsse vom 18.09.1971 und
06.11.1982
a)
08.10.2007
Krügel
b)
Tag der ersten Eintragung:
25.02.1963

Bereits bei dem
Amtsgericht
Eutin von VR
164
nach VR 252
umgeschrieben
am 18.09.1973.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes
Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Beckurts, Hans-Peter, *XX.XX.XXXX, Ascheberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand)
beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
03.04.2012
Heinrich
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
10.03.2014
Bender
4b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Beckurts, Hans-Peter

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Hauptmann, Jörg, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen
a)
03.11.2022
Wolski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.