Handelsregister · VR 2013
Historischer Auszug
Verein Dresdner Köche 1872 e.V. · Amtsgericht Dresden
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Dresden
olaelsleisla!sla
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidat
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
auidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
4
5
1
a)
Verband
Dresdner
Köche
1872
Reinhard
Lämmel,
Koch,
Die
Satzung
ist
errichtet
am
18.01.1993.
a)
29.
November
1993
e.V.
Dresden
.
__1.
Vorsitzender
-
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
und
2.
Vorsitzende.
Retzlal
b)
Dresden
Sie
vertreten
gemeinsam.
Manfred
Schönwolf,
Koch,
Urkundsbeante
Dresden
Für
den
Abschluß
von
Rechtsgeschäften
die
den
Verein
mit
mehr
-
2.
Vorsitzender
-
als
500,--
DM
belasten,
bedarf
der
Vorstand
der
Zustimmung
der
b)
Satzung
Mitgliederversammlung.
Bl.
8-17
SB
2
1.
Vorsitzender:
Aus
dem
Vorstand
ausgeschieden:
a)15.5.2002
Uwe
Leutritz,
geb.
10.03.1961,
Dresden
Reinhard
Lämmel
und
Manfred
Schönwolf.
!
N
_
|
2.
Vorsitzender:
In
die
angegebenen
Vorstandsänter
sind
gewählt:
Um
|
Rainer
Förster,
geb.
13.05.1955,
Dresden
Uwe
Leutritz
und
Rainer
Förster.
3
a)
Die
Mitgliederversammlung
vom
20.
Januar
2003
hat
die
Änderung
der
25.3.2003
Verein
Dresdner
Köche
1872
e.V.
Satzung
im
$
1
(Name
und
Sitz)
beschlossen.
)
-
>
Der
Name
ist
geändert.
ck
RS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
(9/91)
Druck:
Druckhaus
Pastyrik,
Dresden,
Tal.
55702
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Handblatt
zum
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
.
Li
datoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
au
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem.
.........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.