Handelsregister · VR 2760
Chronologischer Auszug
Verein Deutscher Trabrennstall-Besitzer und Traber-Züchter Berlin e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein Deutscher Trabrennstall-Besitzer und Traber-Züchter Berlin b) Berlin | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhindertung, die nicht nachgewiesen zu werden braucht, durch den zweiten Vorsitzenden. b) erster Vorsitzender: 1. Prof. Dr. Krzywanek, Hansdieter, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Kleemann, Hans-Joachim, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.05.1903 mit letzter Änderung und letzter Neufassung vom 26.04.1999. | a) 31.07.2006 Beyer b) Satzung Bl. 96-101 Beschluss Bl. 93 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Verein Deutscher Trabrennstall-Besitzer und Traber-Züchter Berlin e. V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2005 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 08.08.2006 Pirwitz b) Satzung Bl.118-123 Beschluss Bl.116 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 26.02.2007 Röling b) Beschluss Bl.142 | ||
| 4 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Prof. Dr. Krzywanek, Hansdieter Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Kleemann, Hans-Joachim erster Vorsitzender: 3. Prössel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 4. Dr. Ziegener, Christian, *XX.XX.XXXX, Beelitz | a) 26.09.2017 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.