Handelsregister · VR 1135

Chronologischer Auszug

Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks

b)
Herzogenrath
a)
Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Personen.
Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich
verpflichten sollen, sind unter dem Namen des Vereins
vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden
Vorsitzenden zu vollziehen und von dem
geschäftsführenden oder einem zweiten Mitglied
gegenzuzeichnen.

b)
Vorsitzender:
Meyhöfer, Günter, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Dr. Schmidt, Walter, Alsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.12.1900 zuletzt geändert am 25.05.1999
a)
25.11.2004
Gansera

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.1900
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.11.2004.
Beschluss Bl. 179
Satzung Bl. 118-124
2a)
Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes:
Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks e.V.

b)
Aachen
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
mindestens 2 Personen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird
der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder
vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber dem
Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber
einem Mitglied des Vorstands.
Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich
verpflichten sollen, sind unter dem Namen des Vereins
vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden
Vorsitzenden zu vollziehen und von einem zweiten
Mitglied gegenzuzeichnen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.1011 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Sitzverlegung von Herzogenrath nach Aachen beschlossen.
a)
20.04.2011
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 5 der Akten
Band III
Satzung Blatt 6-11 der Akten
Band III
3b)
Übach-Palenberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Zweck des Vereins) und mit ihr die Verlegung des Sitzes des Vereins von Aachen
nach Übach-Palenberg beschlossen.
a)
21.10.2015
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 23-24 der Akten
Band III
Satzung Blatt 25-30 der Akten
Band III
4b)
Nach Neuwahl:

Vorstandsmitglied:
Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Schmidt, Walter, Alsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
29.05.2017
Gordalla
5b)
Nach Ernennung:

Vorsitzender:
Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Meyhöfer, Günter, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2021
Gordalla

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.