Handelsregister · VR 1135
Chronologischer Auszug
Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks e.V. · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks b) Herzogenrath | a) Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Personen. Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter dem Namen des Vereins vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zu vollziehen und von dem geschäftsführenden oder einem zweiten Mitglied gegenzuzeichnen. b) Vorsitzender: Meyhöfer, Günter, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Dr. Schmidt, Walter, Alsdorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.12.1900 zuletzt geändert am 25.05.1999 | a) 25.11.2004 Gansera b) Tag der ersten Eintragung: 01.02.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.11.2004. Beschluss Bl. 179 Satzung Bl. 118-124 |
| 2 | a) Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes: Verein der Steinkohlenwerke des Aachener Bezirks e.V. b) Aachen | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens 2 Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber dem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter dem Namen des Vereins vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zu vollziehen und von einem zweiten Mitglied gegenzuzeichnen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.02.1011 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Sitzverlegung von Herzogenrath nach Aachen beschlossen. | a) 20.04.2011 Gordalla b) Beschluss Blatt 5 der Akten Band III Satzung Blatt 6-11 der Akten Band III |
| 3 | b) Übach-Palenberg | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) und mit ihr die Verlegung des Sitzes des Vereins von Aachen nach Übach-Palenberg beschlossen. | a) 21.10.2015 Gordalla b) Beschluss Blatt 23-24 der Akten Band III Satzung Blatt 25-30 der Akten Band III | |
| 4 | b) Nach Neuwahl: Vorstandsmitglied: Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Schmidt, Walter, Alsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2017 Gordalla | ||
| 5 | b) Nach Ernennung: Vorsitzender: Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Meyhöfer, Günter, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Bayartz, Wilhelm, Aachen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Thomas, Axel, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2021 Gordalla |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.