Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art mit einem Geschäftswert von mehr als 2.500 Euro für den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als 2.500 Euro, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch den Vereinsausschuss. Bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen sowie zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000 Euro für den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als 5.000 Euro, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Abschluss, Änderung oder Beendigung des Pacht- bzw. Mietvertrags für die Sportgaststätte bedürfen der Zustimmung durch den Vereinsausschuss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Misof
Erlangen
Vorstand
Martin Heß
Erlangen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.03.1966
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2013 hat die Neueinfügung der §§ 4 (Vergütungen für die Vereinstätigkeit), 14 (Haftung) und 15 (Datenschutz) und damit die Änderung der Nummerierung der Satzung beschlossen. Ferner wurde die Änderung der bisherigen §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Vereinszweck), 5 (Mitgliedsbeitrag), 7 (Vorstand), 8 (Vereinsausschuss), 10 (Mitgliederversammlung) und 15 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen (diese sind nun als §§ 1, 2, 6, 8, 9, 11 und 18 nummeriert).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1966. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 121 / 122 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 124 ff SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.