Handelsregister · VR 360383

Chronologischer Auszug

Verein der Pferdefreunde Karlsbad e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Pferdefreunde Karlsbad e.V.

b)
Karlsbad
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende und der Kassier.

b)
1. Vorsitzender:
Grosch, Dieter, Maschinenbauingenieur, Straubenhardt,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Heller, Stefan, Bautechniker, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Eppler, Petra, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.03.1974 in Neufassung vom 23.01.1993.
a)
15.01.2015
Kiziler

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
24.01.1975
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Siegwart, Achim, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Heller, Stefan, Bautechniker, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
13.08.2018
Falzone

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 29-32
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Mayer, Rolf Johann, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Grosch, Dieter, Maschinenbauingenieur, Straubenhardt,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Gemeinnützigkeit) und § 8 (Aufnahmegebühr, Beiträge, Arbeitsstunden) beschlossen. Neu
eingefügt wurde § 3 (Datenschutz). Die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen
wurde entsprechend angepasst.
a)
22.08.2019
Wolter

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 39-43
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1.
Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2.
Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
3.000,- EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.
Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie
Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und
sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung
zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die
1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des
Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte
mit einem Geschäfstwert über 10.000,- EUR sind für den
Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erteilt ist.

b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
1. Vorsitzender:
Mayer, Rolf Johann, Waldbronn, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten Amtsbezeichnung aufgrund
Satzungsänderung geändert bei
Kassenwart:
Eppler, Petra, Waldbronn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.10.2023
Rinke

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 56-62

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.