Handelsregister · VR 360383
Chronologischer Auszug
Verein der Pferdefreunde Karlsbad e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Pferdefreunde Karlsbad e.V. b) Karlsbad | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassier. b) 1. Vorsitzender: Grosch, Dieter, Maschinenbauingenieur, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Heller, Stefan, Bautechniker, Karlsbad, *XX.XX.XXXX Kassier: Eppler, Petra, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.03.1974 in Neufassung vom 23.01.1993. | a) 15.01.2015 Kiziler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 24.01.1975 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Siegwart, Achim, Karlsbad, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Heller, Stefan, Bautechniker, Karlsbad, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 13.08.2018 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 29-32 | |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Mayer, Rolf Johann, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Grosch, Dieter, Maschinenbauingenieur, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit) und § 8 (Aufnahmegebühr, Beiträge, Arbeitsstunden) beschlossen. Neu eingefügt wurde § 3 (Datenschutz). Die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen wurde entsprechend angepasst. | a) 22.08.2019 Wolter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 39-43 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,- EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäfstwert über 10.000,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes erteilt ist. b) Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei 1. Vorsitzender: Mayer, Rolf Johann, Waldbronn, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten Amtsbezeichnung aufgrund Satzungsänderung geändert bei Kassenwart: Eppler, Petra, Waldbronn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.10.2023 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 56-62 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.