Vertretungsberechtigt sind der Teamleiter allgemeine Verwaltung, der Teamleiter gesellschaftliche Aktivitäten und der Teamleiter Kleingartenanlage. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Vorstand ist berechtigt, über Anschaffungen bis 1.000,00 EUR zu entscheiden. Im Falle einer dringenden Reparatur zum Erhalt der Substanz des Vereinseigentums oder einer unaufschiebbaren Ersatzbeschaffung für ein vorhandenes vereinseigenes Gerät ist der Vorstand bis zu einer Summe von 3.000,00 EUR entscheidungsbefugt, hat diese Ausgabe jedoch bei der nächsten Beirats- und Mitgliederversammlung zu begründen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael de Haas
Bietigheim
Vorstand
Janine de Haas
Bietigheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.1985 in Neufassung vom 21.01.2000.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2020 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 25 (Der Vorstand), beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.04.1985
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 32 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.