Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Freddy Michels
Hilden
Vorstand
Hans Jürgen Pannhorst
Hilden
Vorstand
Manfred Wiesenborn
Solingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.06.1980 mit Änderung vom 12.03.1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2003.
Satzung Blatt I Beschluss Blatt II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
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