Der 1. und 2. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Für die Aufnahme von Darlehen sowie für die Anschaffung und Veräußerung von Immobilien ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Dieterich
Urbach
Vorstand
Hans-Jürgen Pietsch
Lorch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.1973 zuletzt geändert am 06.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 12 (Der Beirat) und § 18 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2015.